1- ANMIETUNG
Das Buchungsformular hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierung.
Die Reservierung ist definitiv, sobald NICOLS oder einer seiner Vertragspartner die Reservierung bestätigt, nachdem das Reservierungsformulars und die Anzahlung eingegangen sind.
Die RESTZAHLUNG, die auf der Bestätigung angegeben ist, wird automatisch, ohne weitere Erinnerung, 6 Wochen vor Übergabe des Bootes fällig.
Bei Nichtzahlung des Restbetrags ist NICOLS gezwungen, die Buchung zu stornieren.
Bei Erhalt der Restzahlung erhält der Mieter die üblichen Unterlagen.
Bei Reservierungen, die innerhalb von 42 Tagen (6 Wochen) vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Laut des Artikels L221-28 des Verbrauchergesetzes, hat der Vermieter, der telefonisch oder im Internet bei NICOLS bucht, keinen Anspruch auf das Rücktrittsrecht vom Artikel L221-18 des gleichen Gesetzes.
2- EIGNUNG
Der Mannschaftskapitän muß volljährig (18 Jahre) sein, und muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Boot und seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob er einen Bootsführerschein vorzeigen kann oder nicht. Das Steuern der Hausboote ist Jugendlichen ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt, der auf der „Carte de Plaisance" (Fahrerlaubnis) als Berechtigter eingetragen ist und an der technischen Einweisung des Bootes teilgenommen hat.
Der Schiffsführer muss von mindestens einer Person über 16 Jahre begleitet sein, um das Boot sicher zu steuern und die Manöver korrekt ausführen zu können.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint, diese Verantwortung zu übernehmen, oder nicht von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall kann der Vermieter den Vertrag lösen, ohne den Mietpreis zu erstatten.
Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten (Kaution, Inventar) erledigt, die administrativen Unterlagen sowie die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat.
Der Mieter ist verpflichtet, die Vorschriften der Flussschifffahrt, des Vermieters und der öffentlichen Behörden zu respektieren.
Der Mieter verpflichtet sich, nur die max. vorgeschriebene Anzahl von Personen mitzunehmen, das Boot nur zu langsamen Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Rennen zu veranstalten. Das Abschleppen eines Bootes, die Fahrt bei Dunkelheit, das Fahren auf der Garonnne oder auf dem offenen Meer, die Untervermietung und/oder Weitergabe des Bootes an Dritte sind strengstens untersagt.
3- KAUTION
Die Höhe richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt, vor Einschiffung, entrichtet (bar, Scheck einer französischen Bank oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:
Reinigung – wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird (Reinigungskaution 150€ für Schiffe unter 10 Meter, 200€ für Boote von 10 bis 13 Meter Länge, 200€ für Schiffe über 13 Meter und 300€ für Boote der Serie FLY) und zum anderen aus:
Versicherungsselbstbehalt (Bootskaution): er beläuft sich auf 1000€ für Schiffe unter 10 Meter, 1500€ für Boote von 10 bis 13 Meter Länge, 2000€ für Schiffe über 13 Meter und 2500€ für Boote der Serie FLY und dient zur Abdeckung von:
-Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Bootes und/oder der Bootsausstattung und den Kosten im Falle eines Auf-Grund-Laufen des Bootes, das durch Verschulden des Mieters und/oder seiner Passagiere entsteht;
-Kosten zur Ersetzung fehlender (verloren oder gestohlen) oder beschädigter Teile im Hinblick auf das bei der Bootsübernahme aufgestellte Inventar (siehe §5);
-Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe des Bootes (siehe §16) oder durch Verlassen des Bootes entstehen (siehe §15);
-Treibstoff- und sonstige Betriebskosten (siehe §6).
Der Mieter erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter die oben genannten Kosten von seinem Konto via der bedingten Einzugsermächtigung auf der Kreditkarte oder des Einkassierens des Schecks in Höhe der Kaution abbuchen kann.
4- VERSICHERUNGEN
Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten.
Die Versicherung deckt nicht : Personenschäden der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht der Mieter; den Verlust oder die Beschädigung des Bootes oder dessen Ausstattung durch eigenes Verschulden; die unsachgemäße Benutzung des Bootes durch den Mieter; die Fahrräder und deren Nutzung.
Die Vollkaskoversicherung des Schiffes beinhaltet einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt wird vom Mieter als Kaution hinterlegt.
Er kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen bei der Versicherung seiner Wahl abschließen für:
-Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)
-Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution
-Fahrtunterbrechung.
-Personenschäden.
Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden und Verlust gegen Dritte, die entweder auf ein persönlich schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind oder auf Einfluss von Alkohol und Drogen oder auf Verstoß gegen die Navigationsvorschriften.
5- AUSSTATTUNG DES BOOTES
Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.
6- TREIBSTOFF
-Kraftstoff, Öl, Gas, Motorbedarf, sowie alle Stoffe, die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Bootes nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise werden vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden. Eventuelle Hafen-oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters; sie sind von den jeweiligen Anlegestellen abhängig und auch dort zu bezahlen.
7- FAHRRÄDER
- Der Mieter ist während der gesamten Mietzeit für die ihm anvertrauten Fahrräder verantwortlich. Im Falle eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet, dies bei der Polizei zu melden und die Meldung im Original dem Vermieter weiterzugeben. Der Mieter oder die Person, die das Fahrrad mit Einverständnis des Mieters benutzt, ist allein im Falle eines Unfalls für entstandene Schäden verantwortlich.
8- STORNIERUNGEN
Durch den Mieter:
Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muß er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Es entstehen folgende Kosten:
mehr als 12 Wochen vor Übernahme: 15% des Mietpreises (mit einem Mindestbetrag von 150 €)
6 bis 12 Wochen vor Übernahme: 40% des Mietpreises (mit einem Mindestbetrag von 150 €)
weniger als 6 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises
Durch den Vermieter:
Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge unvorhergesehener Umstände, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.
Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.
9- BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Alle Mehrkosten, die durch Änderungen auf Wunsch des Mieters entstehen (Datum, Bootstyp oder Region), und die der Vermieter genehmigt, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. Art. 8).
10- EINWEGFAHRT
Die Richtung der Einwegfahrt, d.h. der Abfahrtshafen in der gleichen Region, kann geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. Rückfahrt geändert werden, wenn die Umstände, die dazu führen, unabhängig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet.
Es ist unbedingt erforderlich, sich 48 Stunden vor Übergabe, die Einwegfahrt und deren Richtung bestätigen zu lassen.
Solche Änderungen können kein Grund zum Storno sein und berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen.
11- FAHRTUNTERBRECHUNGEN ODER -EINSCHRÄNKUNGEN
Einzig der Abfahrts- und Rückgabeort sind vertraglich verpflichtend (bis auf die in § 10 vorgesehenen Ausnahmen), nicht jedoch die Strecke.
Der Vermieter kann für Fahrtunterbrechungen oder -einschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Bauarbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen, Schleusen-Schließung an Feiertagen usw...).
Wenn die Bootsfahrt aus diesen Gründen nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges oder besseres Boot, oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien den Betrag in Form einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.
Wenn die Vorfälle sich während der Fahrt ereignen und zu einem Ausfall der Fahrt führen und zu einem Verlust von einem oder mehreren Tagen, bekommt der Mieter eine Gutschrift für eine spätere Fahrt vom gleichen Abfahrtshafen. Sollte keine Einigung erreicht werden, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.
Im Falle höherer Gewalt ab Buzet kann das Boot nur auf dem Garonne - Seitenkanal fahren, ohne daß dies eine Stornierung der Reise zur Folge hat.
12- PANNEN
Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf interveniert. Bei eigenem Verschulden müssen die Kosten jedoch vom Mieter getragen werden.
Pannen, die nicht vom Mieter verursacht werden:
Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreuden eine anteilmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.
Pannen, die vom Mieter verursacht werden:
Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht worden ist, hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung der Kosten einzubehalten.
13- UNFÄLLE UND BOOTSSCHÄDEN
Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.
Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen.
Er verpflichtet sich, das Unfall-Protokoll auszufüllen, und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.
Sollte die Fahrt durch einen Unfall/Schaden, der nicht vom Vermieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.
14-OMBUDSMANN
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann der Kunde, nachdem er sich an unseren Kundendienst gewandt und innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, die Angelegenheit an den Ombudsmann weiterleiten: CM2C. Die Kontaktinformationen und Modalitäten für die Inanspruchnahme sind auf der Webseite verfügbar: https://cm2c.net/comment-nous-saisir.php
15- VERLASSEN DES BOOTES
Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreises von 100€/Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.
16- RÜCKGABE
Das Boot muß, außer aufgrund höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muß seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.
Das Boot muß dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.
Auch bei einer Buchung inklusive Reinigungspauschale muss der Mieter den Müll entsorgen, das Geschirr spülen und aufräumen sowie die Bettwäsche abziehen.
Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich: für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt, zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.
17- GERICHTSSTAND
Der Mietvertrag unterliegt französischem Recht.
Gemäss der einzigen angebotenen Dienstleistung unterliegt NICOLS nicht den Bestimmungen der europäischen Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015.
Die Ausführungsmodalitäten des Mietvertrags unterstehen allein der jeweiligen Abfahrtsbasis, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist.
18- DATENSCHUTZ
Gemäss der europäischen Datenschutzverordnung 2016/679 (DSGVO) ist die Datenschutzerklärung auf der Webseite www.hausboot-nicols.de zugänglich und kann auf Anfrage übermittelt werden.